JUSTIZ

 

 

DIE NEUE VERANTWORTUNG

 

Egal, wie viele Paragraphen der Mensch aufstellt, die angestrebte Gleichheit wird nie erreicht.

 

Egal, wie viele Paragraphen der Mensch aufstellt, die angestrebte Gleichheit wird nie erreicht. Unsere Gesellschaft, der Mensch als Individuum, jede Aktion und Re-Aktion etc. gleicht einem Stein, der ins Wasser fällt. Die Wellen werden bei jedem Wurf anders sein.

 

Die dringend notwendige Justiz-Reform wird deshalb radikal und umfangreich angegangen. Auf der Basis vom Grund-Gesetz, das alles Wesentliche vorschreibt, wird die Gesetzgebung reformiert, ausgemistet, vereinfacht und aktualisiert. Aus diesem Grund werden unabhängige Fach-Kommissionen eingesetzt, die unter der Leitung von ausgewählten Fachleuten in ständig wechselnder Zusammensetzung diese Vorgaben fundiert und professionell umsetzen.

 

Der Zugang zum Gericht wird massiv erschwert. Nichtigkeiten und Bagatellen werden in Zukunft kostenlos von Mediatoren begutachtet, bewertet und erst aufgrund ihrer Entscheidung – wenn überhaupt – kostenpflichtig vor Gericht zugelassen.

 

Die Anwendung und vor allem der Missbrauch der Gesetze durch Juristen werden radikal beschnitten und eingeschränkt. Das bisherige Konzept dieser unappetitlichen anwaltlichen Geldvermehrung wird mit dem Einsatz der Mediatoren reguliert und entschärft.

 

Sämtliche Gesetze, Vorschriften und Regeln etc. von der bisherigen Verantwortung werden von uns nach und nach auf ihre Praxis-Tauglichkeit und Notwendigkeit geprüft. Alles, was als unsinnig, dumm, überreguliert und demagogisch erkannt wird, verschwindet.

 

 

 

GRUNDGESETZ

 

Es ist unser Ziel, das undurchdringliche Gewusel epischer Gesetz-Kreationen radikal zu entrümpeln.

 

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am   8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

 

Das Grund-Gesetz ist die verbindliche Ausgangslage für sämtliche Regulierungen. Es ist unser Ziel, das undurchdringliche Gewusel epischer Gesetz-Kreationen radikal zu entrümpeln. Das wird ohne unabhängige Fach-Kommissionen nicht möglich sein und wird zeitnah angegangen.

 

 

 

MENSCHENRECHTE

 

Menschenrechte in Deutschland sind nicht verhandelbar !

 

Universalität

 

Universalität im Menschenrecht steht für Allgemeingültigkeit. Das heißt, dass Menschenrechte überall für alle Menschen gültig sind. Auch in Deutschland. Alle Staaten, die der UNO beigetreten sind, müssen die Menschenrechte in ihren nationalen Rechtssystemen zur vollen Geltung zu bringen.

 

Egalität

 

In Deutschland ist die Egalität – die Gleichheit - ein verfassungsmäßiges Recht. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleichberechtigt. Es darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden. Menschenrechte verbieten zudem jede Diskriminierung aufgrund des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status.

 

Rechtsquellen

 

Die international maßgebliche Quelle für den Bestand und Gehalt der Menschenrechte in Deutschland ist die „International Bill of Human Rights“ der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 und 1966.

 

Darüber hinaus existieren folgende zusätzliche Konventionen zum Schutz der Menschenrechte :

 

-       die Genfer Flüchtlingskonvention

-       die UN-Kinderrechtskonvention

-       die Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

-       die UN-Antifolterkonvention

-       das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

-       die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

-       die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Ferner gelten in Deutschland int. anerkannte Persönlichkeitsrechte, Freiheitsrechte und soziale Menschenrechte.

 

 

 

GESETZGEBER

 

Die Aufgaben der Gesetzgebung werden aus Eigennutz sorglos und teilweise mit krimineller Energie beschädigt.

 

Neue Gesetze einbringen, verändern oder alte Gesetze abschaffen ist Aufgabe des Parlaments, resp. der Bundes-Versammlung. Leider sind die Vertreter/innen in diesen beiden Kammern in ihrer Seriosität aus populistischen, persönlichen oder trivialen Gründen eingeschränkt. Ihre Pflichten als Gesetzgeber/innen werden sorglos und teilweise mit krimineller Energie beschädigt. Solange diese sog. Volks-Vertreter das Bedürfnis haben, jede noch so unbedeutende Sau durchs Dorf zu jagen und sich selbst durch grandiose Gesetz-Schöpfungen ein Denkmal errichten wollen, solange verkommt die Exekutive zu einer Lachnummer, die unserem Land Schaden zufügt.

 

Es müssen Richtlinien erstellt werden, die unsere Abgeordneten auf eine Verantwortung verpflichtet, die auf Ehre & Anstand sowie Respekt & Toleranz aufbaut. Wir verlangen von unseren Volks-Vertretern profunde Kenntnisse vom Grund-Gesetz. Da steht – beinahe – alles, was unsere Gesellschaft an gesunden Vorschriften braucht.

 

Wir müssen weg vom Bedürfnis, für jede nur mögliche Eventualität einen entsprechenden Paragraphen zu kreieren. Die Flut dieser Versuche erstickt den gesunden Menschen-Verstand und die Logik ist keine Religion, sondern ein Hilfsmittel. Alles andere ist Tyrannei.

 

 

 

MEDIATOREN

 

Kleine Vergehen und Nichtigkeiten gehören nicht vor Gericht und werden von Friedens-Richtern, den sogenannten Mediatoren beurteilt !

 

Kleine Vergehen und Nichtigkeiten zu beurteilen ist ohne das Wissen und die Erfahrung von Fachleuten nicht möglich.

 

Aus diesem Grund werden unabhängige Mediatoren und/oder -Gruppen eingesetzt, die unter der Leitung von ausgewählten Fachleuten in ständig wechselnder Zusammensetzung diese Vorgaben fundiert und professionell bewerten um auf diese Weise das hoffnungslos überfrachtete Gerichtswesen zu entlasten. Ferner wird diese Mediation mit Nicht-Juristischen Kapazitäten ergänzt. Eine so ausgewogene Mischung verspricht Fairness und Gerechtigkeit.

 

Diese unabhängigen Fachleute und Laien dürfen nachweislich in keiner Weise mit Interessen-Gruppen in Verbindung stehen.

 

In Deutschland praktizierende Juristen sind zur Mitarbeit in diesen Mediatoren-Gruppen verpflichtet. Die Auswahl und Zuteilung bestimmt der Zufall. Die Konditionen für diese Pflicht muss noch ausgearbeitet und festgelegt werden.

 

Anordnungen von Mediatoren sind verbindlich. Eine Begutachtung der Konflikt-Situation ist für beide Parteien kostenlos.

 

 

 

DIE ANKLAGE

 

Die Unsitte der Vor-Verurteilung durch Indiskretion ist strafbar !

 

Jede Person kann jederzeit unverhofft angeklagt, angezeigt werden. Heute bedeutet das unangemessene Publizität gegenüber der Öffentlichkeit. Egal, ob schuldig oder unschuldig, die betroffenen Personen stehen am Pranger.

 

Ab sofort wird diese Unsitte verboten. Die Justiz und Medien werden zur bedingungslosen Diskretion verpflichtet. Öffentliche Publikationen über laufende Verfahren darf es nicht mehr geben. Ankläger (Polizei, Ermittler, Staatsanwälte, Richter etc.) werden dieser Verschwiegenheit mit Amt und Ansehen in die Pflicht genommen.

 

Bei jeder noch so kleinen Indiskretion werden unabhängige Untersuchungen eingeleitet, die fehlbare Vorgänge aufzeigen, personifizieren und maßregeln. Opfer dieser Unsitte werden Regressansprüche zugestanden. Fehlbare Behörden und Personen werden rigoros ausgetauscht, ersetzt oder strafrechtlichen Vorgängen ausgesetzt. Beweisbare Fehlleistungen werden unnachgiebig der entsprechenden Verantwortung zugeführt.

 

 

 

DIE VERTEIDIGUNG

 

Die Unsitte der Vor-Verurteilung durch Indiskretion ist strafbar !

 

Jede fehlbare Person hat Anspruch auf angemessene, optimale juristische Unterstützung. Unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermuteten Fehlleistung ist die Justiz verpflichtet, diesen Personen einen Rechtsbeistand zur Verfügung zu stellen.

 

Im Vorfeld einer vermuteten Fehlleistung (Schwerstkriminalität ausgenommen) steht dieser juristische Beistand jeder Person zu, unabhängig von ihrem gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Status, und wird neutral und anonym zugeteilt. Wird die vermutete Fehlleistung im Rahmen einer kostenlosen Mediation endgültig beurteilt, sind weitere juristischen Möglichkeiten ausgeschlossen.

 

Gestehen die Mediatoren dem Verfahren eine erweiterte juristische Aufarbeitung zu, richtet sich der Beistand nach den finanziellen Möglichkeiten. In diesem Fall wird den Personen, die nicht über die gleichen finanziellen Mitteln wie die Kontrahenten verfügen, in einem noch zu definierenden Umfang die gleiche juristische Beratung zu gestanden.

 

Schau-Prozesse mit unzähligen Anwälten, mediengeilen Staatsanwälten und/oder Angeklagten, resp. Klägern sind unseriös und werden in dieser Form nicht mehr zugelassen. Ein Gerichtsverfahren ist kein Theater.

 

Öffentliche Prozesse müssen rigorosen, noch zu bestimmenden Kriterien unterliegen, bevor Zuschauer im Gerichtssaal zugelassen werden. Dabei sind die Ansprüche auf Persönlichkeits-Schutz der Beklagten höher zu gewichten als die Bedürfnisse der Ankläger und der Öffentlichkeit.

 

Auch in diesen Verfahren gilt die absolute Verschwiegenheit, bis die vermutete Fehlleistung gerichtlich beurteilt wurde. Bei Vorab-Indiskretionen werden unabhängige Untersuchungen eingeleitet, die fehlbare Vorgänge aufzeigen, personifizieren und maßregeln. Opfer dieser Unsitte werden Regressansprüche zugestanden. Fehlbare Behörden und Personen werden rigoros ausgetauscht, ersetzt oder strafrechtlichen Vorgängen ausgesetzt. Beweisbare Fehlleistungen werden unnachgiebig der entsprechenden Verantwortung zugeführt.

 

 

 

DAS GERICHT

 

Die Unsitte der Vor-Verurteilung durch Indiskretion ist strafbar !

 

Jede fehlbare Person hat Anspruch auf angemessene, optimale richterliche Beurteilung. Heute bedeutet das unangemessene Publizität gegenüber der Öffentlichkeit. Egal, ob schuldig oder unschuldig, die betroffene Person steht am Pranger.

 

Auch auf Richter-Ebene wird diese Unsitte verboten. Ab sofort wird diese Unsitte verboten. Die Justiz und Medien werden zur bedingungslosen Diskretion verpflichtet. Öffentliche Publikationen über werden dieser Verschwiegenheit für Amt und Ansehen in die Pflicht genommen.

 

Bei jeder noch so kleinen Indiskretion werden unabhängige Untersuchungen eingeleitet, die fehlbare Vorgänge aufzeigen, personifizieren und maßregeln. Opfer dieser Unsitte werden Regressansprüche zugestanden. Fehlbare Behörden und Personen werden rigoros ausgetauscht, ersetzt oder strafrechtlichen Vorgängen ausgesetzt. Beweisbare Fehlleistungen werden unnachgiebig der entsprechenden Verantwortung zugeführt.

 

Richter werden nicht mehr bestimmt oder nach ihrem bisherigen Karrieren-Verlauf gesetzt, sie werden demokratisch vom Volk auf Bundes- Länder-, Kreis- und Kommunaler Ebene gewählt. Dabei sind die beruflichen Voraussetzungen in einem noch zu bestimmenden Umfang zu berücksichtigen, bis eine geeignete Person für ein Richter-Amt kandidieren darf.

 

Schöffengericht, Laienrichter, Geschworenen-Gerichte etc. sind nicht mehr zugelassen. Die Justiz urteilt gefestigt mit Berufs-Richtern, alles andere ist Folklore.

 

 

 

SCHUTZ DER JUSTIZ

 

Neue Standes-Regeln braucht der Beruf der Juristerei !

 

Juristen, Anwälte, Richter, Verteidiger, Staats-Anwälte, Notare usw. haben selbstverschuldet einen miesen Ruf. Im Auge der Öffentlichkeit missbraucht dieser Berufsstand seine Macht in erster Linie zur persönlichen Bereicherung und sie werden wahrgenommen als Lobbyisten vermögender Querulanten und betuchter Kriminellen. Man kann sagen, dass die Juristen das finanzielle „Perpetuum Mobile“ erfunden haben. Sie erschaffen eigenverantwortlich jene Gesetzte und Vorschriften, die sie dann mit krimineller Energie unbedarften Laien kostenpflichtig um die Ohren schlagen. Das ist nicht nur sittenwidrig, es ist schlichtweg ein untragbarer Zustand. Die heutige Justiz ist nicht mehr die Lösung für Probleme – sie ist das Problem !

 

Wir werden neue Standes-Regeln einfordern, die in das Berufsbild einfließen müssen. Ehre und Anstand, Respekt und Toleranz sind wichtiger als die skrupellose Aussicht, die eigene Oma wegen ein paar Kröten finanziell zu ruinieren. Unabhängige und vor allem unverdächtige Fach-Leute werden in Kommissionen das Problem zeitnah lösen !

 

Wir werden den Grund-Gedanken einer unabhängigen, anständigen und ausgewogenen Rechts-Sprechung wieder einführen :  die Justiz war, ist und bleibt unabhängig !

 

Ferner wird Lobbyismus im Justizwesen zu den gleichen Bedingungen reglementiert wie im parlamentarischen Umfeld. Verstöße gegen diese Richtlinien werden ohne Rücksicht auf Ansehen oder Position bestraft.

 

Juristen, die nachweislich für Interessen-Gruppen, Firmen, Interessen-Verbände etc. arbeiten, müssen diese Abhängigkeit anzeigen.

 

Richter, die nicht in der Lage sind, ihre eigene Unabhängigkeit zu beurteilen, werden versetzt oder freigestellt. Dasselbe gilt für Richter, die Lobbyisten und anderen Einflüssen nicht wiederstehen können. In diesem Fall sollen die bestehenden Schutz-Mechanismen gestärkt und ausgebaut werden.

 

 

 

VOLLZUG

 

Der Vollzug muss nach modernsten Methoden der Re-Sozialisierung dienen und nicht in erster Line der Rache !

 

Vollzug kann unterschiedlich angewendet werden. Das Spektrum reicht von der Meldepflicht, dem Tragen von Fußfesseln, Halbfreiheit über die drei Stufen des geschlossenen Vollzugs bis hin zur Verwahrung.

 

Die Meldepflicht bei der heimatlichen Polizei-Stelle z.Bsp. ist ein probates Mittel gegen Krawall-Brüder, die gerne an Demonstrationen oder Fußballspielen etc. die Sau rauslassen.

 

Elektronische Fußfesseln wären aktuell für sog. „Gefährder“ geeignet, auch anwendbar bei Stalkern, kranken oder andern labilen Zeitgenossen.

 

Halbfreiheit hat sich bewährt, die drei Stufen des geschlossenen Vollzugs ebenfalls. Das Thema Verwahrung wird aktuell noch diskutiert und wird zeitnah von unabhängigen Fach-Gremien neu beurteilt und festgelegt.

 

Vollzug bedeutet Gefängnis, und da wären neue Regeln angebracht. Gefängnisse in bewohntem Umfeld gelten ab sofort als provisorischer Übergang und sind zeitlich möglichst minimal zu belegen. Gefängnisse verschwinden aus den Städten und werden neu in unbewohnten Gegenden errichtet.

 

Dabei sind alle Erfahrungen und Errungenschaften des modernen Vollzugs zu beachten. Es werden ferner genügend Vollzugsbeamten/innen ausgebildet und eingestellt.

 

Die Gefängnisse richten sich stets nach dem Gefahren-Potential, die von den Insassen ausgehen. Dabei darf das Ziel der Resozialisierung gerade bei minderschweren Delinquenten nicht vernachlässigt werden.

 

Für unbelehrbare Schwerverbrecher, Querulanten, Suizidgefährdete, Verwahrte und psychisch Kranke gilt die Einzelhaft und lückenlose Überwachung, ggfs. auch die Fixierung. Aber keiner wird alleine gelassen, die Betreuung wird auch unter ungünstigsten Voraussetzungen aufrechterhalten.

 

Gefangene müssen arbeiten und werden dafür marktgerecht entlohnt. Vorbestrafte erhalten die gleichen sozialen Absicherungen wie unbescholtene Bürger. Für den Gefängnis-Alltag wird ein noch zu definierendes Taschengeld ausbezahlt.

 

Für kleinkriminelle Ersttäter und andere minder eingestufte Delinquenten sind Hausarrest, Halb-Gefangenschaft oder eingeschränkte Bewegungsfreiheit (auch mit Fußfesseln) sowie tägliche Meldepflicht vorzuziehen. Empfindliche Bußgelder sind genau so effizient wie Gefängnis.

 

 

 

RE-SOZIALISIERUNG

 

Die Wieder-Eingliederung gefallener Mit-Menschen ist das oberste Ziel des re-sozialalisiernden Vollzugs.

 

Die Wieder-Eingliederung gefallener Mit-Menschen ist das oberste Ziel des Vollzugs. Das kann, wie vorgängig beschrieben, mit dem bewährten Vollzug erreicht werden oder, gerade für jüngere Auffällige, auch mit Erziehungs-Maßnahmen oder in geschlossenen Internaten.

 

Erziehungs-Heime, nach modernsten wissenschaftlichen Standards ausgestattet, werden bundesweit neu eingerichtet oder bestehende nach gründlicher Überprüfung neu bewertet und ins System integriert.

 

In diesen Einrichtungen werden Delinquenten/innen durch strenge Regularien einer Ausbildung zugeführt, um sie für den normalen Alltag vorzubereiten.

 

Diese Einrichtungen werden ausschließlich staatlichen betrieben werden. Private Anbieter sind nicht zugelassen.

 

Diese Erziehungs-Einrichtungen können auch für Sucht-Kranke oder psychisch labile Personen eingerichtet werden. Wichtig ist einzig und alleine eine ständige Überprüfung und Anpassung der Methoden, damit der Weg zurück möglichst umfassend und erfolgreich ist.

 

 

 

PRESSEFREIHEIT

 

Die Pressefreiheit ist unantastbar !

 

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Medien und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

Die Freiheit der Berichterstattung in den Medien ist unabhängig von den Besitzverhältnissen und deren politischen Überzeugungen zu gewährleisten. Medien, die dieses Gebot nicht einhalten, müssen deutlich ihre politische Heimat kennzeichnen.

 

Die Pressefreiheit wird von Deutschland mit Nachdruck und kompromisslos im Ausland angemahnt und verteidigt.

 

 

 

WHISTLEBLOWER

 

Whistleblower werden in Deutschland per Gesetz geschützt.

 

Sog. Whistleblower werden in Deutschland per Gesetz geschützt. Opfer wie Snowden oder Manning, um nur zwei Beispiele zu nennen, erhalten bei uns geschütztes Asyl, wenn diese Personen es wünschen.

 

 

 

KRONZEUGEN

 

Kronzeugen straffrei zu verschonen, ist nicht zulässig.

 

Kronzeugen straffrei zu verschonen, ist nicht zulässig. So verlockend die Aussichten auf Ermittlungs-Erfolge auch sind, vor der Justiz sind alle gleich und jeglicher Ablass-Handel setzt verheerende Signale.

 

Es wäre wesentlich sinnvoller, die unsinnigen Verjährungs-Fristen abzuschaffen. So weiß ein jeder Schurke, egal, wie lange die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Justiz unterwegs sind, wenn sie ihm auf die Schliche kommen, ist er geliefert. Alleine sein Ableben bewahrt das Böse vor Strafe.