BILDUNG & KULTUR

 

 

VORGABEN

 

Bildung ist Pflicht, wird ausschließlich vom Staat angeboten und ist nicht mehr Länder-Sache, die Richtlinien-Kompetenz liegt beim Bund. Bildung ist auf jeden Fall politisch und konfessionell neutral. Kinder und Jugendliche sind keine Maschinen und ihr Alltag muss altersgerecht entschleunigt werden.

 

 

FÜR´S LEBEN LERNEN

 

Neben der ohne Zweifel wichtigen akademischen Wissens-Vermittlung darf das Praktische nicht zu kurz kommen. Das Leben soll in der Bildung genauso gelehrt werden wie die andern Angebote. Auch diese Vorgaben werden für den gesamten Bildungsweg um diesen Aspekt erweitert.

 

 

EHRE & ANSTAND – RESPEKT & TOLERANZ

 

Unser Maßstab sind Ehre und Anstand, Respekt und Toleranz unsere Richtwerte. Das gesamte Bildungswesen wie auch gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Interessen-Verbände, Institute etc. werden auf Angebote verpflichtet, diese Werte zu vermitteln. Das zu erarbeiten, wird lange dauern, aber wenn diese Vorgaben ein Bestandteil der Erziehung bleiben, wird spürbar Besserung erzielt. Es werden sämtliche Lehrpläne für den gesamten Bildungsweg um diesen Aspekt erweitert.

 

 

DER NEUE BILDUNGSWEG

 

Das Lehr-Pensum wird bundesweit vereinheitlicht. Diese Vorgabe wird auf der Basis bisheriger Erfahrungen aufs Wesentliche reduziert, neu bewertet und festgelegt.

 

Das Lehr-Pensum wird entschleunigt. Kinder und Jugendliche haben einen Bedarf an Freizeit. Diese Vorgabe wird auf der Basis bisheriger Erfahrungen aufs Wesentliche reduziert, neu bewertet und festgelegt. Die Vorschulische Erziehung für Kinder bis 2 Jahre ist Quatsch. Die Schulzeit wird wie folgt angepasst :

 

Mutter/Vater-Kind                     00-02 Jahre

Kinder-Garten                          03-05 Jahre

Primar-Schule                          06-10 Jahre               Beginn der Schul-Pflicht

Sekundar-Stufe 1                     11-15 Jahre               Ende der Schulpflicht

Volljährigkeit                            16 Jahre

Sekundar-Stufe 2                     16-22 Jahre               Abitur (12 Jahre)

Beruf & Studium                       16-28 Jahre

 

Es werden keine Stunden mehr ausfallen wegen Lehrer-Mangel oder anderen organisatorischen Ungereimtheiten. Deutschland wird bundesweit mehr Lehrer ausbilden und einstellen.

 

 

UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHÜLER/INNEN UND STUDENTEN/INNEN

 

Ab sofort garantiert der Bund mit seinen Sozial-Kassen bei Schülern und Studenten ab dem 16. bis zum 28. Lebensjahr eine eingeschränkte Existenz-Sicherung. Jede/r hat Anspruch auf diese Unterstützung, die einzige Bedingung ist ein seriöser Bildungsweg und einen lückenlosen Bildungs-Nachweis. Die Unterstützung entspricht der Sozial-Hilfe.

 

 

UNTERSTÜTZUNG FÜR LEHRLINGE

 

AZUBI als Begriff ist missverständlich und wird durch das Wort Lehrlinge ersetzt. Eine reguläre Berufs-Grund-Ausbildung beträgt ~ 4 Jahre. Weiter-Bildung ist selbstverantwortlich.

 

Lehrlinge im Gewerbe ab dem 16. bis zum 19. Lebensjahr werden vom Arbeitgeber bezahlt. Jede/r Lehrling erhält während der gesamten Ausbildungs-Zeit den gleichen Lohn. Der Lohn entspricht der Sozial-Hilfe und wird vom Arbeit-Geber ausbezahlt.

 

 

UNTERSTÜTZUNG VON WERKSTUDENTEN/INNEN

 

Werk-Studenten ab dem 16. bis max. zum 28. Lebensjahr werden vom Arbeitgeber bezahlt. Die Arbeits-Zeit und das Studium werden auf der Basis der bisherigen Erfahrungen angewendet. Werk-Studenten erhalten während der gesamten Ausbildungs-Zeit den gleichen Lohn. Der Lohn entspricht der Sozial-Hilfe und wird vom Arbeit-Geber ausbezahlt.

 

 

SCHÜLER/INNEN

 

Schulklassen mit mehr als 20 Schüler/innen werden verboten. Jede Schule muss permanent Ersatz-Lehrer/innen bereitstellen, um allfällige Ausfälle vom bestehenden Lehrkörper nahtlos zu ersetzen.

 

Vom 6. bis zum 15. Lebensjahr ist der regelmäßige Schulbesuch ohne Ausnahmen Pflicht. Eltern und/oder Schüler/innen, die dieser Pflicht nicht nachkommen können oder wollen, werden unter Aufsicht des Jugendamtes gestellt.

 

 

STUDENT/INNEN

 

Der Numerus-Clausus wird wieder eingeführt. In Hörsälen sitzen so viele Personen, wie Plätze vorhanden sind. Besteht für den Lehrbetrieb keine Möglichkeit, das Platzangebot in den Hörsälen auszubauen, wird die Anzahl der Student/innen limitiert, bis die Uni das Platzangebot erweitert hat.

 

Jede Lehranstalt muss permanent Ersatz-Dozent/innen bereitstellen, um allfällige Ausfälle vom bestehenden Lehrkörper nahtlos zu ersetzen.

 

 

SCHUTZ FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN

 

Mobbing, Erpressung und/oder Nötigung, sexuelle Belästigung, Ausgrenzung, körperliche Gewalt, Diebstahl und Raub, Betrug an Prüfungen, Doping, Alkohol und Drogen usw. sind auch unter Minderjährigen Straftaten und werden entsprechend verfolgt und geahndet.

 

Diese Werte zu vermitteln, geht nicht ohne Strafmaßnahmen. Uneinsichtige können je nach Schwere ihrer Verfehlungen mit Nachsitzen, Straf-Aufgaben oder mit Reinigungs-Aufgaben o.ä. diszipliniert werden. Renitente oder extrem unangepasste Jugendliche können vom Jugendamt auch in entsprechende Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen überstellt werden.

 

 

SCHUTZ FÜR LEHRKRÄFTE

 

Lehrkräfte sind nicht länger Freiwild für durchgeknallte Eltern oder jugendliche Schläger/innen. Benotungen und Beurteilungen sind juristisch nicht mehr belangbar. Unzufriedenheit mit dem Lehrkörper wird mit schriftlichen Beschwerden eingereicht und von speziellen Mediatoren-Gruppen beurteilt und neutral in beide Richtungen mit möglichen Maßnahmen korrigiert.

 

Der Lehrkörper ist den Richtlinien und Zielen von Ehre & Anstand, Respekt & Toleranz in höherem Masse verpflichtet und es wird dementsprechend ein tadelloses von ihm erwartet.

 

 

KULTUR

 

Kultur ist Geschichte, Identität und Eigentum einer Nation, sie muss geschützt werden.

 

Theater, Museen, Kinos, historische Gebäude, Denkmäler etc., die länger als 15 Jahre existieren, stehen nach gründlicher Prüfung unter kulturellem Bestands- oder Denkmal-Schutz und dürfen weder einer neuen Nutzung zugeführt noch abgerissen werden. Private Investoren sind also gut beraten, Liegenschaften mit kulturellem Hintergrund nicht unter spekulativen Voraussetzungen zu erwerben.

 

Es ist Aufgabe der zuständigen Kommunen, diese Denkmalgeschützen Einrichtungen einer öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, sei diese nun staatlich oder privat.

 

Was gesetzlich zum Schutz der Kultur möglich ist, soll gemacht werden. Überlegungen, wie das Urheber-Recht mit einer umfassenden Verfügbarkeit der betroffenen Kunst (Musik, Literatur, Film, bildende Kunst etc.) wird durch eine Lenkungs-Abgabe auf alle verfügbaren technischen Medien gewährleistet.

 

Es ist angedacht, kulturelle Betriebe durch eine großzügige Auslegung der Vorschriften- und Bewilligungs-Hürden zu entlasten.

 

 

KÜNSTLER/INNEN

 

Anerkannte Künstler/innen werden als Angestellte des Öffentlichen Dienstes unterstützt. Unabhängige Fach-Kommissionen legen Richtlinien fest, zu welchen Bedingungen, zu welchen Qualitäts-Ansprüchen und wie lange Künstler/innen gefördert werden. Ziel ist, den Künstler/innen die existenzielle Angst zu nehmen, damit ihre Schaffens-Kraft optimal zum Tragen kommt.

 

 

KUNST-RÄUME

 

Kunst braucht Frei-Räume, wir werden sie bereit stellen ! Landesweit werden geeignete Objekte hergerichtet, wo Künstler/innen zu moderaten Bedingungen Ateliers, Probe-Räume, Studios etc. nutzen können. Auch hier werden unabhängige Fachkommissionen die Bedingen formulieren und festlegen