ARBEIT & SOZIALES
RECHT AUF ARBEIT
Arbeit ist mehr als reiner Broterwerb. Sie ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich persönlich zu entfalten.
Wir werden nie akzeptieren, wenn Erwerbstätige, verdiente Ruheständler, Arbeitslose und Kranke auf dem Existenz-Minimum vegetieren.
Das Recht auf Arbeit, die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sind eine Selbstverständlichkeit und sie sind nicht verhandelbar.
Hinter jedem Roboter steht ein Mensch.
ARMUT & OBDACHLOSIGKEIT
Armut & Obdachlosigkeit wird in Deutschland nicht akzeptiert. Bundes-Bürger, die als arm gelten, werden den Sozial-Kassen zugeführt. Obdachlosen wird flächendeckend genug fester oder temporärer Wohnraum zur Verfügung gestellt.
MINDEST-LOHN
Der Monatliche Mindest-Lohn in Deutschland beträgt 25.00 DM/Stunde, das sind bei einer 5-Tage-Woche und einem 8-Std.-Tag im Monat nach Abzug der Einkommens-Steuer, den Sozial-Abgaben und dem Wohn-Geld 1´680.- DM
ARBEITSLOSEN-VERSICHERUNG
Jeder zahlt den gleichen Beitrag, jeder bezieht die gleichen Leistungen. Das monatlich einheitliche Arbeitslosen-Geld in Deutschland beträgt nach Abzug der Einkommens-Steuer, den Sozial-Abgaben und dem Wohn-Geld 1´470.- DM
SOZIAL-HILFE
Jeder zahlt den gleichen Beitrag, jeder bezieht die gleichen Leistungen. Die Sozial-Hilfe entspricht dem Existenz-Minimum.
Die monatlich einheitliche Sozial-Hilfe beträgt nach Abzug der Einkommens-Steuer, den Sozial-Abgaben und dem Wohn-Geld 1´260.- DM
RENTEN-VERSICHERUNG
Beiträge und Abgaben sind für alle gleich ! Es wird ein flexibles Renten-Alter eingeführt. In regelmäßigen Abständen wird von unabhängigen Fach-Kommissionen die Lebens-Erwartung von Frauen und Männern errechnet und unter Berücksichtigung der Restlebens-Erwartung festgelegt (im Moment sind das 18 Jahre). Das Renten-Alter wird dann je nach Berufsgruppe in 3 Belastungs-Stufen eingeteilt und angepasst. Aktuell ist das für Männer und Frauen :
Belastungs-Stufe 1
Normale Arbeits-Bedingungen Rente ab 67 Jahren
Belastungs-Stufe 2
Erschwerte Arbeits-Bedingungen (Piloten, Chauffeure etc.) Rente ab 62 Jahren
Belastungs-Stufe 3
Schwere Arbeits-Bedingungen (Bauarbeiter etc.) Rente ab 57 Jahren
Jede/r deutsche Bürger/in oder jede Person, die in Deutschland arbeitet und/oder wohnt muss ausnahmslos ab dem 16. Lebensjahr monatlich 20 % vom Brutto-Lohn in die Sozial-Kasse einzahlen.
1) 00-20 Jahre Beiträge bezahlt :
die Rente beträgt nach Abzug der Einkommens-Steuer, den Sozial-Abgaben und dem Wohn-Geld 1´260.- DM
2) 21-40 Jahre Beiträge bezahlt :
die Rente beträgt nach Abzug der Einkommens-Steuer, den Sozial-Abgaben und dem Wohn-Geld 1´470.- DM
3) 41 + mehr Jahre Beiträge bezahlt :
die Rente beträgt nach Abzug der Einkommens-Steuer, den Sozial-Abgaben und dem Wohn-Geld 1´680.- DM
Wer höhere Bezüge will, muss private Vorsorge betreiben.
WOHNEN
Ein bezahlbares Dach über dem Kopf ist ein Menschenrecht. Es wird ab sofort für alle Einkommens-Stufen genügend Wohn-Raum zur Verfügung gestellt. Die monatliche Belastung soll 30 % von Brutto-Einkommen (nach Abzug der Einkommens-Steuer und Sozial-Abgaben) nicht überschreiten. Es ist Aufgabe der Länder und Kommunen, entsprechend genügend Wohnraum anzubieten.
KINDER-GELD
Vorrangig Mütter werden von den Sozial-Kassen für die ersten beiden Kinder je 15 Jahre lang mit monatlich 500.- DM je Kind (auch adoptierte Kinder zählen dazu) unterstützt.